Kommt es in einem späteren Wirtschaftsjahr zur Rückabwicklung eines Vertrages, stellt sich die Frage der bilanziellen Folgen der Rückabwicklung beim Veräußerer.
Ein Unternehmer verkauft im Jahr x1 einen Vermögensgegenstand um 100, der Buchwert dieses Vermögensgegenstandes betrug 30. Im Jahr x2 kommt es zur Rückabwicklung des Geschäfts, da der Gegenstand nicht die vereinbarten Eigenschaften aufweist und eine Behebung des Mangels nicht möglich ist.
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