Rückdeckungsversicherungen für Pensions- oder Abfertigungsverpflichtungen erfüllen zwar die Definition eines Versicherungsvertrags und auch eines Finanzinstruments, sind aber aufgrund der spezielleren Regelung nach IAS 19 - Employee Benefits zu bilanzieren. Das gilt auch dann, wenn die Rückdeckungsversicherung nicht die Kriterien für ein "Plan Asset" erfüllt.
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