Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitnehmer aus unterschiedlichen Gründen mehr Entgelt ausbezahlt bekommen, als ihnen gesetzlich, kollektiv- oder einzelvertraglich zusteht - sei es aufgrund einer falschen Berechnung eines Entgeltbestandteils, einer irrtümlichen Überweisung eines zu hohen Betrages oder der Weiterzahlung eines Entgeltbestandteils, obwohl zuvor dessen Einstellung vereinbart wurde. In der Praxis stellt sich dann die Frage, ob der Arbeitnehmer das zu viel ausbezahlte Entgelt zurückzahlen muss. Eine eindeutige Antwort auf diese Frage gibt es nicht, da mehrere Komponenten dafür ausschlaggebend sind. Der folgende Beitrag zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber aus arbeitsrechtlicher Sicht Entgelt zurückfordern kann, ehe auf die Rückforderung von Lohnsteuer, SV-Beiträgen und Lohnnebenkosten eingegangen wird.
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