Der Beitrag behandelt die Frage, ob für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Prüfung des Jahresabschlusses die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Verbindlichkeitsrückstellung erfüllt sind.
Der Jahresabschluss der X-GmbH
ist aufgrund des § 268 Abs 1 Satz 1 UGB prüfungspflichtigist aufgrund einer gesellschaftsvertraglich vorgesehenen Verpflichtung zur Prüfung des Jahresabschlusses prüfungspflichtigNoch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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