Gesellschafts- und Steuerrecht / Bilanzsteuerrecht

Rückstellung für die Prüfung eines Jahresabschlusses

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Der Beitrag behandelt die Frage, ob für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Prüfung des Jahresabschlusses die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Verbindlichkeitsrückstellung erfüllt sind.

Der Jahresabschluss der X-GmbH

ist aufgrund des § 268 Abs 1 Satz 1 UGB prüfungspflichtigist aufgrund einer gesellschaftsvertraglich vorgesehenen Verpflichtung zur Prüfung des Jahresabschlusses prüfungspflichtig

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Artikel-Nr.
RWZ 2014/71

26.11.2014
Heft 11/2014
Autor/in
Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.

Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.