Der Beitrag geht der Frage nach, wann für die Kosten einer Betriebsprüfung eine Rückstellung gebildet werden muss.
Frage und Beispiel
Die X-GmbH erhält kurz vor Ende ihres Geschäftsjahres einen Prüfungsauftrag des zuständigen Körperschaftsteuer-Finanzamtes, mit dem eine Außenprüfung (Betriebsprüfung) für die Jahre 2002-2004 angeordnet wird. Fraglich ist, ob für die mit der Betriebsprüfung zu erwartenden Kosten eine Rückstellung gebildet werden kann.
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