Der Beitrag geht der Frage nach, ob bei nicht vollständiger Vertragserfüllung, aber bereits erfolgter Bezahlung für die ausstehende Leistung eine Rückstellung für vorbelastete Einnahmen gebildet werden kann.
Unternehmer U ist vertraglich verpflichtet, auf dem Grundstück des X jedes Jahr 100.000 Tonnen Schotter aus dessen Schottergrube abzubauen, zu sortieren und zu liefern. Für den Abbau, das Sortieren und den Transport erhält U von X ein Entgelt. Im Jahr X1 hat U - um keine Vertragsverletzung zu bewirken - aus seinen eigenen Schottergruben Schotter für die Aufbereitung genommen, an X geliefert und dafür eine Rechnung über Abbau, Verladung, Sortieren und Transport gelegt. Für die im Jahr X2 von der Schottergrube des X in das Werk des U transportierte Menge entstand U ein Aufwand für die Abbau-, Lade- und Fuhrkosten. Fraglich ist, ob U für die in X2 zu erwartenden Ausgaben eine Rückstellung bilden kann.
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