Der Beitrag behandelt die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Rückstellung für die Rekultivierung von Schottergruben zu bilden ist
Ein Unternehmen betreibt Schotterabbau und ist aufgrund gesetzlicher und darauf basierender behördlicher Auflage verpflichtet, bei Beendigung des Abbaus eine Rekultivierung des Geländes vorzunehmen. Das Unternehmen betreibt mehrere Schottergruben, bei einzelnen ist der Abbau mittlerweile beendet, bei anderen wird unverändert Abbau betrieben. Fraglich ist, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Rückstellung für Rekultivierung gebildet werden kann.
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