Der Beitrag geht der Frage nach, ob und in welcher Höhe für Kontoauszugserstellungen für das ab- gelaufene Wirtschaftsjahr Rückstellungen gebildet werden dürfen.
Die Geschäftsbedingungen der X-Bausparkasse sehen vor, dass jeder Bausparer im Laufe des ersten Quartals einen Kontoauszug über die Zahlungen und Zinsgutschriften für das abgelaufene Kalenderjahr erhält. Fraglich ist, ob für diese Verpflichtung eine Rückstellung seitens der Bausparkasse gebildet werden kann.
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