Kündigung während eines Krankenstandes
Falls der Arbeitgeber während eines Krankenstandes eine Kündigung ausspricht, hat er nach § 5 EFZG bzw § 9 Abs 1 AngG das Krankenentgelt über die Dauer des Arbeitsverhältnisses fortzuzahlen, obwohl das Arbeitsverhältnis mit dem Ablauf der Kündigungsfrist endet. Die über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses hinausgehende Entgeltfortzahlung kann mit der Ausschöpfung des gesetzlichen Anspruchs auf Krankenentgelt oder einer zuvor eintretenden Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit beendet werden.
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