Vorlagen und Textmuster

Rückzahlungsvorbehalt bei unberechtigter Entgeltfortzahlung (Textbaustein für Dienstvertrag)

Bearbeiter: Birgit Kronberger / Rainer Kraft

Bei vorsätzlich oder grob fahrlässig eigenverschuldeten Krankenständen gebührt Angestellten und Arbeitern kein Krankenentgelt (vgl § 8 Abs 1 AngG bzw § 2 Abs 1 EFZG). Da der Umstand eines Verschuldens des Arbeitnehmers dem Arbeitgeber - wenn überhaupt - oft erst nachträglich zur Kenntnis gelangt, stellt sich die Frage nach der Rückforderung des zu Unrecht ausbezahlten Krankenentgelts. Ein ähnliches Problem kann sich bei sonstigen Dienstverhinderungsgründen gemäß § 8 Abs 3 AngG bzw § 1154b Abs 5 ABGB ergeben (zB Arztbesuch, Zuspätkommen wegen Verkehrsbehinderung etc). Auch hier kann es vorkommen, dass sich erst nachträglich ein Eigenverschulden des Arbeitnehmers herausstellt (zB Zuspätkommen infolge unterlassener Vorkehrungen trotz einer bereits bekannten Straßensperre, unnötiges In-die-Länge-Ziehen der Abwesenheit nach einem Arztbesuch durch anschließende Shopping-Tour oÄ). Bei diesen sonstigen Dienstverhinderungen ist der vom Gesetzgeber geforderte Maßstab an die Arbeitnehmer sogar strenger als bei Krankenständen, da jegliches Eigenverschulden (also nicht nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit) den Entgeltfortzahlungsanspruch ausschließt (siehe § 8 Abs 3 AngG bzw § 1154b Abs 5 ABGB).

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Artikel-Nr.
ARD 6836/5/2023

15.02.2023
Heft 6836/2023