In seinem aktuellen Erk VwGH Ro 2020/04/0031 übernimmt und präzisiert der VwGH die Rechtsprechung des EuGH zur zulässigen Speicherdauer von Informationen über die Restschuldbefreiung durch Kreditauskunfteien. Die Autor:innen nehmen eine kritische Würdigung dieser Entscheidung vor.
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