In aller Kürze

Satzung der KV-Erhöhung im KV-Zeitungsdruckereien

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Mit Beschluss des Bundeseinigungsamtes wurde mit Wirksamkeit ab 1. 9. 2022 die Punktation (Neufassung der kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter sowie der Lehrlingseinkommen) zum Kollektivvertrag für DienstnehmerInnen in Zeitungsdruckereien, welche Zeitungen im Rollendruck produzieren, KV 406/2022, (mit Ausnahmen) zur Satzung erklärt. Die Satzung gilt für alle Rollendruckereien (Coldset), die überwiegend Zeitungen drucken, auch wenn ein zusätzliches Trocknungsaggregat eingesetzt wird. (BGBl II 2022/398)

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Artikel-Nr.
ARD 6822/1/2022

04.11.2022
Heft 6822/2022