In aller Kürze

Satzung des Corona-Zusatz-KV der Sozialwirtschaft

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Mit BGBl II 2021/92 wurde der Kollektivvertrag für den Verein Sozialwirtschaft Österreich - Verband der österreichischen Sozial- und Gesundheitsunternehmen (SWÖ) mit Wirksamkeit ab 1. 1. 2021 zur Satzung erklärt. Nun wurde mit BGBl II 2021/178 auch der Zusatz-Kollektivvertrag zum KV der SWÖ (KV 200/2021) betreffend Dienstverhinderung bei SARS-CoV-2 Tests sowie Entlastung bei dauerhaftem Maskentragen zur Satzung erklärt.

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Artikel-Nr.
ARD 6746/3/2021

29.04.2021
Heft 6746/2021