In aller Kürze

Satzung des Generalkollektivvertrages zu Corona-Maßnahmen

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Im September haben die Sozialpartner und die Industriellenvereinigung den im Jänner 2021 abgeschlossenen General-KV zu Corona-Maßnahmen in Bezug auf den Anspruch auf Maskenpause nach 3-stündigem verpflichtenden Maskentragen bis 30. 4. 2022 verlängert (siehe dazu ARD 6765/2/2021). Dieser General-KV galt ursprünglich nur für jene Betriebe, für die die Wirtschaftskammer die Kollektivvertragsfähigkeit besitzt, und für alle Arbeitnehmer und Lehrlinge, die in einem solchen Betrieb beschäftigt sind. Mit BGBl II 2021/451 wurde der General-KV nun aber zur Satzung erklärt, wodurch der Geltungsbereich auch auf Betriebe ausgeweitet wurde, für die die WKO nicht die KV-Fähigkeit besitzt (ausgenommen Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnisse bereits durch einen gültigen KV erfasst sind oder für deren Arbeitsverhältnisse ein KV mit vergleichbarem Inhalt zur Satzung erklärt wird).

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 6772/1/2021

05.11.2021
Heft 6772/2021