Mit Beschluss des Bundeseinigungsamtes wurde mit Wirksamkeit ab 1. 5. 2024 der "Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen" (Stand 1. 5. 2024), KV 344/2024, (mit Ausnahmen) zur Satzung erklärt. Die Satzung gilt für alle Einrichtungen, deren Hauptzweck in der außerbetrieblichen Erwachsenenbildung liegt, soweit sie nach arbeitsmarktrechtlichen Vorschriften oder bundes- oder landesrechtlichen Fördervorschriften oder Fördervereinbarungen als Einrichtungen der außerbetrieblichen Erwachsenenbildung anerkannt sind (ausgenommen öffentlich-rechtliche Einrichtungen). Innerbetrieblich vorgenommene Erhöhungen der Löhne oder Gehälter, die bis zur Erlassung der Satzung erfolgt sind, können auf die Ist-Gehalts-Erhöhung durch die Satzung angerechnet werden. (BGBl II 2024/162)
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