In aller Kürze

Satzung des KV-Zeitungsdruckereien

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Mit Beschluss des Bundeseinigungsamtes wurde mit Wirksamkeit ab 1. 6. 2022 der "Kollektivvertrag für DienstnehmerInnen in Zeitungsdruckereien, welche Zeitungen im Rollendruck produzieren", KV 487/2021, samt Punktation (Neufassung der kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter sowie der Lehrlingseinkommen), KV 488/2021, (mit Ausnahmen) zur Satzung erklärt. Die Satzung gilt für alle Rollendruckereien (Coldset), die überwiegend Zeitungen drucken, auch wenn ein zusätzliches Trocknungsaggregat eingesetzt wird. (BGBl II 2022/199)

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Artikel-Nr.
ARD 6802/1/2022

10.06.2022
Heft 6802/2022