Mit Verordnung des Bundeseinigungsamtes wurden folgende Kollektivverträge zur Satzung erklärt und damit für einen größeren Personenkreis wirksam:
Kollektivvertrag "Corona-Tests" für die Arbeitnehmerinnen der privaten Bildungseinrichtungen (dieser entspricht inhaltlich dem zwischen WKÖ und ÖGB abgeschlossenen General-Kollektivvertrag, siehe ARD 6733/11/2021); die Satzung gilt ab 24. 3. 2021 für alle anerkannten Einrichtungen der außerbetrieblichen Erwachsenenbildung (mit Ausnahme öffentlich-rechtlicher Einrichtungen). ( BGBl II 2021/117)Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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