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Schadenersatzanspruch des Arbeitnehmers bei Konkursverschleppung

Mag. Andreas Gerhartl

Der OGH hat in einer Entscheidung aus neuerer Zeit zur Frage der Berechnung und der Nachweispflicht eines dem Arbeitnehmer durch eine Konkursverschleppung des Arbeitgebers entstandenen Vertrauensschadens Stellung genommen.1 Den von ihm dabei erzielten Ergebnissen ist mE größtenteils zuzustimmen.

Ein Fußballverein war bereits mit Ende des zweiten Quartals 2001 erkennbar zahlungsunfähig. Infolge eines Konkursantrags des Vereinspräsidenten wurde das Konkursverfahren jedoch erst am 25. 6. 2002 eröffnet. Die Spielerverträge waren teils vor, teils nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit geschlossen worden. Mehrere Spieler beendeten daraufhin ihre Verträge durch vorzeitigen Austritt aus dem Dienstverhältnis2 und klagten die Vereinsorgane ua auf Schadenersatz infolge Konkursverschleppung.

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Artikel-Nr.
ZIK 2009/130

03.07.2009
Heft 3/2009
Autor/in
Andreas Gerhartl

Dr. Andreas Gerhartl ist Mitarbeiter des Büros der Landesgeschäftsführung des AMS Niederösterreich.

Arbeitsschwerpunkte:
Arbeits- und Sozialrecht, Vergaberecht, Daten­­schutz­recht.