Der OGH hat in einer Entscheidung aus neuerer Zeit zur Frage der Berechnung und der Nachweispflicht eines dem Arbeitnehmer durch eine Konkursverschleppung des Arbeitgebers entstandenen Vertrauensschadens Stellung genommen.1 Den von ihm dabei erzielten Ergebnissen ist mE größtenteils zuzustimmen.
Ein Fußballverein war bereits mit Ende des zweiten Quartals 2001 erkennbar zahlungsunfähig. Infolge eines Konkursantrags des Vereinspräsidenten wurde das Konkursverfahren jedoch erst am 25. 6. 2002 eröffnet. Die Spielerverträge waren teils vor, teils nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit geschlossen worden. Mehrere Spieler beendeten daraufhin ihre Verträge durch vorzeitigen Austritt aus dem Dienstverhältnis2 und klagten die Vereinsorgane ua auf Schadenersatz infolge Konkursverschleppung.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.