Gegenstand des Beitrags bildet die Anerkennung unter dem StaRUG eingeleiteter internationaler Restrukturierungen. Der Autor erläutert, unter welchen Umständen eine Anerkennung nach der EuInsVO 2015 bzw der EuGVVO 2012 möglich ist und erklärt, was bei angestrebten Anerkennungen im Vereinigten Königreich und in den USA zu beachten ist.
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