Der Beitrag ist dem in die EuInsVO 2015 neu eingefügten Rechtsinstitut der Zusicherung gewidmet. Der Verfasser beleuchtet eine Vielzahl von Rechtsfragen, die sich einem Hauptinsolvenzverwalter stellen, wenn er durch Abgabe einer Zusicherung die Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens zu verhindern sucht.
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