Das österr Verbraucherkreditrecht wurde in den letzten Jahren häufig novelliert, Konsequenz sind viele offene Fragen. Die E OGH 5 Ob 118/21w schafft Klarheit im Hinblick auf den Anwendungsbereich des § 33 BWG aF für Verbraucherkredite, die vor dem Inkrafttreten des VKrG abgeschlossen wurden. Die Autorin und der Autor nehmen die Entscheidung zum Anlass, um Stellung zu dem Thema zu beziehen.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.