Editorial

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

Bearbeiter: Martin Weber

mit diesem Heft eröffnen wir das dritte Jahr der ImmoZak!

Auch im Jahr 2021 beherrschte COVID-19 sowohl die allgemeine Medienlandschaft als auch große Bereiche der juristischen Fachliteratur. Mittlerweile hat der OGH schon einige Rechtsfragen im Zusammenhang mit COVID-19 geklärt, im Bereich des Wohnrechts etwa, ob der Bestandnehmer trotz der behördlichen Betretungsverbote für sein Geschäftslokal auch für die Zeiträume der "Lockdowns" den gesamten Mietzins schuldet, ob sich aus dem Umstand, dass sich sein Geschäftslokal in einem Einkaufszentrum befindet, eine Zinszahlungspflicht ergibt, oder ob er verpflichtet ist, den bezogenen Fixkostenzuschuss an die Bestandgeberin herauszugeben; offen ist ua noch die Frage der Verfassungskonformität von § 1105 ABGB (s dazu in dieser Ausgabe die E 3 Ob 184/21m mit Glosse von Prader).

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Artikel-Nr.
ImmoZak 2022/1

11.02.2022
Heft 1/2022