Editorial

Sehr geehrte Leserinnen und Leser!

Bearbeiter: Christian Prader / Martin Weber

Mit diesem Heft eröffnen wir das fünfte Jahr der ImmoZak!

Angesichts des Umstands, dass uns 2024 ein "Superwahljahr" erwartet, wird es wohl kaum zur Umsetzung legistischer Vorhaben kommen. Umso spannender wird der Umgang der Judikatur mit den unter "Beschuss" geratenen Wertsicherungsklauseln werden. Nachdem der OGH im Rahmen der Zurückweisung einer ordentlichen Revision in einem Klauselprozess aussprach, dass eine gängige Wertsicherungsklausel auch gegen § 6 Abs 2 Z 4 KSchG verstößt, weil bei kundenfeindlichster Auslegung schon in den ersten beiden Monaten nach Vertragsabschluss eine Entgeltänderung eintreten könnte, stellt sich die Frage, wie mit dieser Rechtsansicht in einem Individualprozess umgegangen wird, in dem ein Verbraucher den aufgrund der Wertsicherungsklausel über die Jahre zu viel bezahlten Mietzins vom Vermieter zurückfordert. Aber dies wird mit Sicherheit nicht die einzige interessante und wirtschaftlich bedeutungsvolle Rechtsfrage sein, die der OGH im kommenden Jahr wird lösen müssen. In der ImmoZak werden die Leser:innen jedenfalls über alles im Immobilienrecht Relevante zeitgerecht und umfassend, aber dennoch in der gebotenen Kürze, informiert.

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Artikel-Nr.
ImmoZak 2024/1

01.03.2024
Heft 1/2024