In aller Kürze

Senkung des Basiszinssatzes mit 11. 6. 2025

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Aufgrund der letzten geldpolitischen Beschlüsse der EZB beträgt der Basiszinssatz ab 11. 6. 2025 1,53 % (davor seit 12. 3. 2025 2,03 %). Dies hat auch Auswirkung auf einige gesetzlich festgelegte Zinssätze, die folglich ab 11. 6. 2025 sinken:

Vorerst unverändert bleiben der Verzugszinssatz nach § 456 UGB für Geldforderungen zwischen Unternehmern aus unternehmensbezogenen Geschäften (bis 30. 6. 2025: 11,73 %) und der Verzugszinssatz nach § 59 ASVG für rückständige SV-Beiträge (7,03 % im gesamten Jahr 2025).

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Artikel-Nr.
ARD 6953/2/2025

12.06.2025
Heft 6953/2025