Aufgrund der letzten geldpolitischen Beschlüsse der EZB beträgt der Basiszinssatz ab 12. 3. 2025 2,03 % (davor seit 18. 12. 2024 2,53 %). Dies hat auch Auswirkung auf einige gesetzlich festgelegte Zinssätze, die folglich ab 12. 3. 2025 sinken:
Vorerst unverändert bleiben der Verzugszinssatz nach § 456 UGB für Geldforderungen zwischen Unternehmern aus unternehmensbezogenen Geschäften (bis 30. 6. 2025: 11,73 %) und der Verzugszinssatz nach § 59 ASVG für rückständige SV-Beiträge (7,03 % im gesamten Jahr 2025).
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