Beiträge

Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren

Mag. Martin Lutschounig

Anmerkungen zu OGH 8 Ob 85/16g1

Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren nach § 78 IO haben den Schutz des Massevermögens zum Ziel. Welche Maßnahmen diesem Zweck im Einzelfall dienlich sind, hat das Insolvenzgericht anhand der Sicherungsfunktion zu beurteilen. Die vorliegende Entscheidung rückt diesen Gesichtspunkt in zutreffender Weise in den Vordergrund.

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Artikel-Nr.
ZIK 2017/7

28.02.2017
Heft 1/2017
Autor/in
Martin Lutschounig

Dr. Martin Lutschounig ist Assistenzprofessor am Institut für Zivilgerichtliches Verfahren der Universität Innsbruck. Er ist Autor zahlreicher Publikationen im Zivilprozess- und Insolvenzrecht.