Aufsätze

Sind die Kosten eines Hypothekarklageverfahrens als Sondermassekosten zu bezahlen?

Mag. Heinz Dieter Hämmerle

Kritische Anmerkungen zu OLG Wien 28 R 306/10s1

Das OLG Wien geht in seiner Entscheidung vom 21. 3. 2011 davon aus, dass die Prozesskosten des Insolvenzverwalters aus einem Pfandklageverfahren als Sondermassekosten zu bezahlen sind. Für diese Qualifikation als Sondermassekosten sei unbeachtlich, dass die Kosten nach der im Pfandklageverfahren ergangenen Entscheidung dem Insolvenzverwalter nicht zu ersetzen waren. Diese Leitsätze sollen hier kritisch hinterfragt werden. Eine nachträgliche Belastung des Absonderungsgläubigers mit Prozesskosten, die vom Insolvenzverwalter zu tragen sind, über die "Hintertür" der Sondermassekosten, scheint mit den einschlägigen Bestimmungen der IO unvereinbar. Um die allgemeine Insolvenzmasse vor einer Belastung mit den Kosten einer allenfalls ungerechtfertigten Pfandklage zu schützen, sollte die Rsp zu § 45 ZPO überdacht werden.

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Artikel-Nr.
ZIK 2012/8

24.02.2012
Heft 1/2012
Autor/in
Heinz Hämmerle

Mag. Heinz Dieter Hämmerle ist Senior Expert im Bereich Kreditrestrukturierung der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG. Er hat langjährige Erfahrung in Unternehmenssanierungen und -insolvenzen aus Sicht des Kreditgebers.

Diverse Publikationen des Autors zu bank- und insolvenzrechtlichen Themen, ua:
Absonderungsrechte und Drittsicherheiten, ÖBA 2011, 641; Müssen Pfandgläubiger für die Immobilienertragsteuer aufkommen? ZIK 2012/245, 176; Das Kreditinstitut in der Anfangsphase einer Unternehmenssanierung. Zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Begleitung von außergerichtlichen Unternehmenssanierungen, ÖBA 2015, 505.