Schwangere, die beruflich physischen Kontakt mit anderen Personen haben, sind ab der 14. Schwangerschaftswoche - wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind - bei voller Entgeltfortzahlung freizustellen. Der Dienstgeber erhält die während der Freistellung an die Dienstnehmerin bezahlten Entgelte zzgl der Gehaltsnebenkosten ersetzt.
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