Aus dem Alltag des Personalchefs

Sonderfreistellung für Schwangere mit Körperkontakt: Antworten auf die 7 wichtigsten Praxisfragen

Sarah Passegger (PVP-Redakteurin)

Schwangere, die beruflich physischen Kontakt mit anderen Personen haben, sind ab der 14. Schwangerschaftswoche - wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind - bei voller Entgeltfortzahlung freizustellen. Der Dienstgeber erhält die während der Freistellung an die Dienstnehmerin bezahlten Entgelte zzgl der Gehaltsnebenkosten ersetzt.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
PVP 2021/27

27.04.2021
Heft 4/2021
Autor/in
Sarah Passegger

Sarah Passegger ist akkreditierte Personalverrechnerin und Inhaberin von PVconsulting Passegger e.U. (www.pvconsulting.at). Sie ist Mitglied der Prüfungskommission für Personalverrechnung, Fachautorin und Vortragende für Personalverrechnung.