In der Diskussion, ob die neue Immo-ESt als Sondermasseforderung einzustufen ist oder die allgemeine Insolvenzmasse belastet, liegen bereits Stellungnahmen aus insolvenzsteuerrechtlicher Sicht und aus der Sicht der Kreditwirtschaft vor.1 Nun meldet sich der Verfasser zu diesem Thema aus dem Blickwinkel des Insolvenzverwalters, des Schuldners und der sonstigen Beteiligten zu Wort. Dabei gilt den Folgen dieser Einordnung besonderes Augenmerk.
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Hon.-Prof. RA Dr. Axel Reckenzaun, MBL ist Rechtsanwalt in Graz in Gemeinschaft mit Dr. Christian Böhm, Dr. Andreas Tschernitz und Mag. Clemens Koller. Schwerpunkte: Kreditsicherungsrecht, Sanierungsrecht und Insolvenzrecht. Honorarprofessor an der Karl-Franzens-Universität Graz. Vertreter des ÖRAK in der Insolvenzrechtsreformkommission des Bundesministeriums für Justiz, allg. gerichtl. zertifiz. beeid. Sachverständiger.
Vortragstätigkeit und Publikationen auf dem Gebiet des Zivilverfahrensrechts, insb des Insolvenzrechts; zuletzt: Wann verjähren zwangsweise begründete Pfandrechte? Zak 2020/63, 47; Kommentierung der §§ 136, 137, 138 IO in Konecny, Kommentar zu den Insolvenzgesetzen (73. Lieferung, Dezember 2020).