Thema - Arbeitsrecht

Sonderzahlungen und entgeltfreie Zeiten

Dr. Thomas Rauch

Jüngst hat der OGH1 erstmals ausgesprochen, dass für jenen Entgeltfortzahlungszeitraum eines längeren Krankenstandes, in dem gegen den Arbeitgeber nur mehr ein Anspruch auf das halbe Entgelt besteht, auch nur die Hälfte der Sonderzahlungen zusteht. Diese Rechtsauffassung wird aus der bisherigen Rechtsprechung abgeleitet, wonach für entgeltfreie Zeiten (mangels gegenteiliger Vereinbarung) kein Sonderzahlungsanspruch gegeben ist. Im Folgenden soll die Rechtslage zur Kürzung der Sonderzahlungen näher betrachtet werden.

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Artikel-Nr.
ARD 6450/5/2015

05.06.2015
Heft 6450/2015
Autor/in
Thomas Rauch

Dr. Thomas Rauch hat als Mitarbeiter der Abteilung Sozialpolitik der Wirtschaftskammer Wien Unternehmer beraten und in arbeitsgerichtlichen Verfahren vertreten und ist als Fachbuchautor, Vortragender und Seminartrainer sowie Prüfer am WIFI Wien tätig.