In aller Kürze

Sonderzahlungsanspruch bei Entgeltfortzahlung über das Ende der Beschäftigung hinaus

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Der OGH musste kürzlich in zwei ähnlich gelagerten Fällen, auf die jeweils der KV für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung zur Anwendung gelangte, klären, ob anteilige Sonderzahlungen (Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration) auch für jene Zeiten gebühren, für die es über das Ende der Beschäftigung hinaus einen Entgeltfortzahlungsanspruch gibt. In dem der Entscheidung 9 ObA 22/21g zugrunde liegenden Sachverhalt wurde das Dienstverhältnis eines Arbeitnehmers nach einem Arbeitsunfall während des Krankenstandes einvernehmlich gelöst, der Entscheidung 9 ObA 25/21y lag die Kündigung eines Arbeitnehmers während des Krankenstandes zugrunde. Nach Ansicht des OGH ist die Entgeltfortzahlung hier für den gesamten Entgeltfortzahlungszeitraum nach Maßgabe des Ausfallsprinzips des § 3 und des § 5 EFZG vorzunehmen. Dass von diesem auch die Sonderzahlungen umfasst sind, ist nicht weiter strittig. Den jeweiligen Klägern stehen daher die Sonderzahlungen für die Zeit nach dem Ende der Beschäftigung bis hin zum Ende des Entgeltanspruches zu. Näheres zu diesen Entscheidungen siehe in der nächsten ARD-Ausgabe.

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Artikel-Nr.
ARD 6753/1/2021

24.06.2021
Heft 6753/2021