Mit dem BetrugsbekämpfungsG 2024 Teil II1 reagiert der Gesetzgeber auf die Veränderungen in den Organisationsstrukturen und Erscheinungsformen der Sozialbetrugsform "Scheinunternehmen" va durch Einführung eines dritten alternativen Tatbestandsmerkmals, eine ausgebaute Auftraggeberhaftung und die Möglichkeit zum vorübergehenden Einfrieren von Geschäftskonten im SozialbetrugsbekämpfungsG (SBBG).2 Dieser Beitrag untersucht die Auswirkungen der Novelle auf die Insolvenz-Entgeltsicherung und die Betreibung der auf den Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) übergegangenen Forderungen sowie generell den Umgang mit dem Phänomen "Sozialbetrug" im Kontext der Insolvenz-Entgeltsicherung.
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