Neue Vorschriften / Sozialversicherungsrecht

Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2020 - NR-Beschluss

Bearbeiterin: Bettina Sabara

NR-Beschluss vom 20. 11. 2020, 146/BNR BlgNR 27. GP
Kundmachung im BGBl bleibt abzuwarten

Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz sowie das Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz geändert werden sollen (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2020 - SVÄG 2020)

Das Gesetzesvorhaben zu einem Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2020 basiert auf dem Initiativantrag 958/A BlgNR 27. GP, der im Plenum des Nationalrates durch einen Abänderungsantrag (AA-83 BlgNR 27. GP) noch weitreichend geändert wurde (NR-Beschluss vom 20. 11. 2020, 146/BNR BlgNR 27. GP). Mit dem SVÄG 2020 wird das Leistungsrecht der Pensionsversicherung adaptiert, indem an die Stelle der seit 1. 1. 2020 geltenden Langzeitversichertenregelung ein "Frühstarterbonus" tritt für Personen, die bereits vor Vollendung des 20. Lebensjahres Beitragszeiten aus Erwerbstätigkeit erworben haben. Als weitere Maßnahme soll bezüglich der erstmaligen Pensionsanpassung in Hinkunft eine Aliquotierungsregelung ab dem Jahr 2022 Platz greifen.

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Artikel-Nr.
ARD 6727/13/2020

03.12.2020
Heft 6727/2020