Am 25. 3. 2015 hat das BMASK den Entwurf zu einem Meldepflicht-Änderungsgesetz zur Begutachtung versendet (Ministerialentwurf 25. 3. 2015, 104/ME NR 25. GP, siehe ausführlich in ARD 6442/14/2015). Damit sollen ab 1. 1. 2017 die geltenden Meldeverpflichtungen für Dienstgeber reduziert werden, gleichzeitig soll eine vereinfachte Anmeldung vor Arbeitsantritt Platz greifen. Bis dahin gelten in der Sozialversicherung jedoch noch die bestehenden Meldebestimmungen weiter. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die aktuellen gesetzlichen sozialversicherungsrechtlichen Meldebestimmungen.
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