ZIK aktuell

Sparpaket: Erhöhung der Pauschalgebühr im Insolvenzverfahren

Stephan Riel

Mit Art 73 Z 5 des Strukturanpassungsgesetzes 19961)) wurde die in Tarifpost 6 GGG2)) geregelte Pauschalgebühr für Insolvenzverfahren von 1 % der Belohnung der Masse- bzw Ausgleichsverwalters3)) auf 5 % erhöht4)). Diese (gut versteckte) zweite bedeutende Erhöhung der im Insolvenzverfahren zu entrichtenden Pauschalgebühren innerhalb weniger Jahre sollte im Hinblick auf den weiten Kreis der gem § 22 GGG Zahlungspflichtigen nicht übersehen werden, zumal die Neuregelung auch bei “kleineren" Insolvenzverfahren Bedeutung erlangen wird5)). Die unverändert gebliebene Mindestpauschalgebühr von 3.310 S6)) ist nämlich jetzt nur mehr bei einem Verwalterhonorar7)) bis zu 66.200 S zu entrichten. Übersteigt das Verwalterhonorar diesen Betrag, so ist die Pauschalgebühr nach TP 6 GGG nF zu berechnen.

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Artikel-Nr.
ZIK 1996, 119

25.08.1996
Heft 4/1996
Autor/in
Stephan Riel

Dr. Stephan Riel, Rechtsanwalt in Wien mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Insolvenz- und Sanierungsrecht, Partner in der Kanzlei Riel & Partner, Insolvenzverwalter in Wien und Niederösterreich, Mitglied der im BMJ tagenden Insolvenzrechtsreformkommission, Mitherausgeber der ZIK, zahlreiche Publikationen zum Insolvenzrecht.