In aller Kürze

Sportlerbegünstigung 2023

Bearbeiterin: Barbara Lass-Könczöl

Mit 1. 1. 2023 wurde die beitragsfreie pauschale Reiseaufwandsentschädigung (§ 49 Abs 3 Z 28 ASVG) von gemeinnützigen Sportvereinen an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer auf maximal € 720,- pro Kalendermonat bzw maximal € 120,- pro Einsatztag erhöht. Außerdem müssen die Voraussetzungen wie Nebenberuf und Steuerfreiheit gemäß § 3 Abs 1 Z 16c 2. Satz EStG vorliegen. Das dafür neu geschaffene Formular L19-2023 ist unter https://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/2023/L19.pdf abrufbar.

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Artikel-Nr.
ARD 6840/4/2023

15.03.2023
Heft 6840/2023