In_aller_Kürze

Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung und DV-Ende

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Wird das Dienstverhältnis eines Mitarbeiters, der mit Anteilen an dem Start-Up-Unternehmen seines Arbeitgebers beteiligt wurde, während des Monats beendet, stellt sich die Frage, wie die Beitragsgrundlage der Beteiligung (die Anteile werden nicht veräußert) zu ermitteln ist. Grundsätzlich ist für die Ermittlung der Beitragsgrundlage der 30-fache Betrag der täglichen Höchstbeitragsgrundlage heranzuziehen. Bei einer untermonatigen Beendigung des Dienstverhältnisses ist jedoch die Höchstbeitragsgrundlage für die von der Dauer der Pflichtversicherung im Austrittsmonat umfassten Kalendertage heranzuziehen. Bei einer DV-Lösung zum 15. des Monats beträgt die Beitragsgrundlage im Jahr 2024 daher € 3.030,- (tägliche Höchstbeitragsgrundlage € 202,- x 15 Tage). ( Quelle: Magazin DGservice Nr 3/September 2024)

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 6922/2/2024

30.10.2024
Heft 6922/2024