Mit 1. 4. 2025 wurde nicht nur die motorbezogene Versicherungssteuer für reine E-Autos in Kraft gesetzt, sondern auch die Steuerbefreiung für den "elektrischen" Anteil bei Hybridfahrzeugen gestrichen. Durch die neue Rechtslage werden Plug-In-Hybride im Regelfall wesentlich höher besteuert werden, da eine neue Abzugstabelle zur Anwendung kommt. Die Steuer auf die Leistung bleibt zwar unverändert - jedoch erhöht sich die Steuer auf den CO2-Ausstoß in vielen Fällen erheblich. Fahrzeuge, die vor dem 1. 10. 2020 erstzugelassen worden sind, sind von den Änderungen nicht betroffen.
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