Beim Einsatz von automatisierten Verwaltungs- und Überwachungssystemen im Arbeitsumfeld erweist sich der Schutz für Beschäftige durch die DSGVO in der Praxis oft als unzureichend. Zwei neue EU-Rechtsakte, der AI Act und die Plattformarbeit-Richtlinie, deren Eckpunkte die Autorin in ihrem Beitrag darstellt, reagieren auf bestehende Schutzlücken und enthalten wegweisende Regulierungsansätze für den Beschäftigtenschutz bei der Verwendung von KI-Systemen. Der AI Act schreibt durch die allgemeine Einstufung von KI-Systemen im Arbeitsumfeld als Hochrisiko-KI-System umfassende Compliance-Pflichten vor. Die PlattformarbeitRL hat vergleichsweise einen engen Anwendungsbereich, dennoch sind einige der darin verwirklichten Regulierungsansätze, zB die Transparenzvorschriften, die verpflichtende Einbindung von Vertretungsorganen und die Datenverarbeitungs-Blacklist, wegweisend für eine unionsweite lex specialis im Datenschutzrecht für das Arbeitsumfeld de lege ferenda.
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