Die Arbeitsausübung im Homeoffice erfreut sich bei Arbeitnehmern zunehmender Beliebtheit. In grenzüberschreitenden Sachverhalten, in welchen der Arbeitnehmer ein Dienstverhältnis zu einem im Ausland angesiedelten Arbeitgeber hat, kann sich - neben zahlreichen weiteren (abgaben-)rechtlichen Aspekten - die Frage stellen, ob für den Arbeitgeber durch die Homeoffice-Tätigkeit des Arbeitnehmers eine ortsbezogene Betriebsstätte im Homeoffice und damit im Arbeitnehmerstaat begründet wird. Das BMF vertritt eine extensive Sichtweise, wonach der Arbeitnehmer, der von zu Hause aus arbeitet, dem Arbeitgeber-Unternehmen eine effektive Nutzungsmacht bzw eine faktische Verfügungsmacht vermittelt. Die Auffassung des BMF wird von Steinhauser/Urtz vor allem in Bezug auf die Annahme einer Verfügungsmacht und die unzureichende Kongruenz mit dem OECD-MK kritisch gesehen. Dem zweitgenannten Kritikpunkt trägt die jüngste EAS 3445 (= ARD 6864/18/2023) zwar Rechnung. Dies erfolgt aber - wie der vorliegende Beitrag zeige - nur teilweise und wirft (dadurch) einige weitere Zweifelfragen auf.
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