Am 6. 8. 2018 entschied das OLG Wien,1 dass es sich bei der Körperschaftsteuer, die auf nicht getilgte Verbindlichkeiten in der Liquidation einer Kapitalgesellschaft entfällt, um eine insolvenzfreie Forderung handelt. Das BMF trug dem in Form einer Anpassung2 der ursprünglichen Information3 zur Behandlung nicht getilgter Verbindlichkeiten bei einer Liquidation nach § 19 KStG Rechnung. Für die Liquidation einer nicht zu einer Unternehmensgruppe gehörenden Körperschaft im Rahmen eines Insolvenzverfahrens bestehen danach keine Bedenken, von der Abgabenfestsetzung gem § 206 BAO Abstand zu nehmen, soweit es sich bei der Abgabe um die zusätzlich entstehende Körperschaftsteuer aufgrund nicht getilgter Verbindlichkeiten nach Verrechnung mit vorhandenen Verlustvorträgen und etwaigen Vorauszahlungen handelt. Weiters ist Voraussetzung, dass aufgrund der zur Verfügung stehenden Unterlagen und durchgeführten Erhebungen mit Bestimmtheit anzunehmen ist, dass der Abgabenanspruch gegenüber dem Abgabenschuldner nicht durchsetzbar sein wird, weil kein insolvenzfreies Vermögen vorliegt.
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