Im Rahmen des dritten gesetzlichen COVID-Maßnahmenpakets wurde im Einkommensteuergesetz und im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz ausdrücklich verankert, dass Zulagen und Bonuszahlungen an Mitarbeiter, die vom Arbeitgeber aufgrund der COVID-19-Krise zusätzlich geleistet werden, bis zu € 3.000,- von der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeitragspflicht befreit sind.1 Rechtlich noch nicht ganz geklärt ist die wichtige Frage, wer von der Begünstigung profitieren kann.
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