Das AbgÄG 20051) enthält einige steuerliche Änderungen, die für das Insolvenzverfahren relevant sind. Der nachfolgende Beitrag stellt die Änderungen im Überblick dar.
1. Einleitung
Hintergrund für die Änderungen war eine Initiative des Bundesministeriums für Finanzen, die Ende 2004 zur Einsetzung eines Arbeitskreises, bestehend aus mehreren Arbeitsgruppen, besetzt mit Vertretern der Finanzverwaltung, des Bundesministeriums für Justiz und Vertretern der Insolvenzrichter, der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, der Rechtsanwaltskammer, der Arbeiterkammer, der Gläubigerschutzverbände, der Sozialversicherung, der IAF-Service GmbH und der Universität Klagenfurt führte. Ziel des Arbeitskreises bzw der Arbeitsgruppen war es, bestehende Probleme im Bereich Insolvenz und Steuern zu analysieren und Vorschläge zur Lösung dieser Probleme zu unterbreiten. Die im AbgÄG 2005 enthaltenen Änderungen, die steuerliche Belange im Insolvenzverfahren betreffen, gehen auf Vorschläge dieser Arbeitsgruppen zurück.
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