In aller Kürze

Suche nach "Digital Native" in Stelleninserat ist altersdiskriminierend

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Die Stellenanzeige eines deutschen Unternehmens für die Position als Manager Corporate Communication enthielt ua folgenden Satz: "Als Digital Native fühlst Du Dich in der Welt der Social Media, der Daten-getriebenen PR, des Bewegtbilds und allen gängigen Programmen für DTP, CMS, Gestaltung und redaktionelles Arbeiten zu Hause." Nachdem ein 1972 geborener Bewerber eine Absage erhielt, klagte er das Unternehmen auf Schadenersatz wegen Altersdiskriminierung und bekam nun vom deutschen Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Recht. Mit dem Begriff "Digital Native" sei unmittelbar an das Lebensalter angeknüpft worden, möchte der Arbeitgeber damit doch Bewerber ansprechen, "die mit digitalen Technologien, Computern, dem Internet und Smartphones aufgewachsen sind und diese von klein auf in ihren Alltag integriert haben". Und das führe dazu, dass dem Begriff "ein Alters- bzw Generationenbezug nicht abgesprochen werden" könne. Dass in der Ausschreibung ferner nach einem "absoluten Teambuddy" gesucht worden sei, verstärkt laut LAG die Bezugnahme auf das Alter. Denn diese Formulierung richte "sich aus Sicht eines objektiven Lesers des Stellenprofils eher an einen/eine jüngeren/jüngere als einen/eine älteren/ältere Bewerber/in". Eine solche Stellenausschreibung stelle daher ein Indiz für eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters dar. ( Quelle: LAG Baden-Württemberg 7. 11. 2024, 17 Sa 2/24)

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Artikel-Nr.
ARD 6946/1/2025

24.04.2025
Heft 6946/2025