In aller Kürze

SV-Meldungen bei Arbeitsunfähigkeit

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Tritt bei einem Dienstnehmer Arbeitsunfähigkeit ein, hat er dies unverzüglich dem Dienstgeber bekannt zu geben. Die Österreichische Gesundheitskasse wird vom Vertragsarzt über die Arbeitsunfähigkeit informiert. Doch auch für den Dienstgeber können sich Meldepflichten ergeben (zB Ausstellung einer Arbeits- und Entgeltbestätigung, damit Krankengeld ausbezahlt werden kann). Die wichtigsten Meldepflichten fasst die ÖGK in einem Artikel in der aktuellen Ausgabe ihres Dienstgebermagazins (DGservice 1/2025) zusammen. (Direktlink: https://tinyurl.com/DGservice-1-2025)

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Artikel-Nr.
ARD 6946/2/2025

24.04.2025
Heft 6946/2025