Im Zusammenhang mit dem Jahreswechsel sind neben den laufend zu übermittelnden Meldungen zusätzlich folgende Meldungen zu erstatten:
Lohnzettel Finanz mittels ELDA bis Ende Februar 2025Mitteilung gemäß § 109a EStG 1988 für freie Dienstnehmer (statt eines Lohnzettels) bis Ende Februar 2025Schwerarbeitsmeldung für 2024 mittels ELDA an den Krankenversicherungsträger bis spätestens Ende Februar 2025Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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