Thema - Personalverrechnung

SV-rechtliche Abrechnung von nebenberuflich beschäftigten HonorartrainerInnen an Erwachsenenbildungseinrichtungen

Mag. Claudia Grill

Pauschalierte Aufwandsentschädigungen an Lehrende an Erwachsenenbildungseinrichtungen gelten nicht als Entgelt, sofern die jeweilige Tätigkeit nicht den Hauptberuf und die Hauptquelle der Einnahmen bildet. Die pauschalierte Aufwandsentschädigung für diese HonorartrainerInnen wurde auf € 537,78 monatlich festgelegt. Im folgenden Artikel wird die Vorgehensweise der Abrechnung inklusive der Meldungen an die ÖGK dargelegt.

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Artikel-Nr.
ARD 6752/6/2021

17.06.2021
Heft 6752/2021
Autor/in
Claudia Grill

Mag. Claudia Grill hat das Studium der Wirtschaftspädagogik an der WU Wien abgeschlossen, Spezialisierung auf Unternehmensrechnung und Revision, Bilanzbuchhalterin seit 2020, Trainerin in der Erwachsenenbildung für FRWA, 2016 bis lfd in der bbit GmbH als Personalverrechnerin, Buchhalterin und in der Bilanzierung tätig.