Pauschalierte Aufwandsentschädigungen an Lehrende an Erwachsenenbildungseinrichtungen gelten nicht als Entgelt, sofern die jeweilige Tätigkeit nicht den Hauptberuf und die Hauptquelle der Einnahmen bildet. Die pauschalierte Aufwandsentschädigung für diese HonorartrainerInnen wurde auf € 537,78 monatlich festgelegt. Im folgenden Artikel wird die Vorgehensweise der Abrechnung inklusive der Meldungen an die ÖGK dargelegt.
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