Der Autor bespricht aktuelle Entscheidungen des EuGH (C-641/16, Tünkers; C-49/16, Valach) zur Frage einer "Annexkompetenz" und zieht daraus allgemeine Schlüsse für die internationale Zuständigkeit der Gerichte des Eröffnungsstaats in insolvenzrechtlichen Annexverfahren.
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