Der Tätigkeitsbericht des Verfassungsgerichtshofs bietet nähere Informationen über die Arbeit des VfGH, so zB Statistiken zur Anzahl der Fälle und zur Erledigungsdauer. Im Jahr 2024 wurden 5.376 neue Fälle an den VfGH herangetragen, dazu kamen noch 994 Verfahren aus dem Vorjahr. 5.346 Verfahren konnte das Höchstgericht im Jahr 2024 abschließen. Dazu zählen neben 4.941 Individualbeschwerden gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen auch 221 Gesetzesprüfungen, 134 Verordnungsprüfungen und ein Staatsvertragsprüfungsverfahren. Lediglich 2,9 % (!) der Fälle endeten davon im Sinne der Beschwerdeführer. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug (ohne Asylentscheidungen) 128 Tage. Wie in den vergangenen Jahren machte auch 2024 das Asylrecht einen beträchtlichen Teil der neuen Fälle aus (71 %). ( Quelle: www.vfgh.gv.at)
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