Beiträge

Tauglichkeit eines Zwischenurteils zur Forderungsbescheinigung im Eröffnungsverfahren

Univ.-Prof. Dr. Hubertus Schumacher

Der antragstellende Gläubiger muss seine Insolvenzforderung bescheinigen (§ 70 Abs 1 IO). Grundsätzlich erfüllen titulierte Forderungen das Bescheinigungserfordernis. Zur Frage, ob auch ein Zwischenurteil diese Voraussetzung erfüllt, wird hier vor dem Hintergrund der E OGH 8 Ob 128/18h Stellung genommen.

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Artikel-Nr.
ZIK 2019/157

06.09.2019
Heft 4/2019
Autor/in
Hubertus Schumacher

Univ.-Prof.i.R. Dr. Hubertus Schumacher ist Rechtsanwalt in Innsbruck und Präsident des Fürstlichen Obersten Gerichtshofs in Liechtenstein.